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Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzen
Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzen Foto: © Agentur für Arbeit
Appell an Betriebe in Wiesbaden:
Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzen
Damit Kurzarbeit keine verlorene Zeit ist: Wiesbadener Betriebe sollen sich stärker als
bislang um die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter kümmern. Dazu ruft die
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf. „Während der Corona-Pandemie
können viele Beschäftigte gar nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten. Die Firmen sind
gut beraten, jetzt die hohen staatlichen Zuschüsse für die Qualifizierung abzurufen“, so
NGG-Geschäftsführer Peter-Martin Cox.
Die Gewerkschaft verweist auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach
wurden über das 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz, das erstmals hohe
Zuschüsse für die Weiterbildung von Beschäftigten vorsieht, in ganz Hessen bis Mitte des
laufenden Jahres lediglich 3.103 Menschen gefördert. „Das ist eine ernüchternde Bilanz. Hier
müssen die Firmen dringend nachlegen“, betont Cox. Im ersten, von der Pandemie
geprägten Halbjahr wurde laut Arbeitsagentur landesweit die Weiterbildung von 709
Beschäftigten bezuschusst – das sind drei Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des
Vorjahres.
„Für Hotels, Pensionen und Gaststätten, die sehr hart von Corona getroffen wurden, ist das
Gesetz eine große Chance. Unter Servicekräften und Hotelangestellten ist in puncto
Weiterbildung viel Luft nach oben. Denn in den letzten Boom-Jahren war für viele Betriebe
dafür kaum Zeit“, unterstreicht Cox. Aber auch für Branchen wie die Ernährungsindustrie, in
der die Digitalisierung rasant voranschreite und mancherorts auch Arbeitsplätze bedrohe,
seien die staatlichen Angebote relevant. Fortbildungen müssten dabei auch unter PandemieBedingungen organisiert werden – etwa per Online-Seminar, so die NGG. Nach Angaben
der Arbeitsagentur beschäftigt das Gastgewerbe allein in Wiesbaden rund 7.000 Menschen,
in der Ernährungsindustrie arbeiten 1.200 Beschäftigte.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen seit 2019 staatliche Zuschüsse
für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten erhalten. In Betrieben mit weniger als
zehn Mitarbeitern übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für die Kurse komplett – ebenso
das Gehalt. In Betrieben bis 249 Beschäftigten ist es die Hälfte der Kosten. Die Kurse
müssen mindestens vier Wochen Vollzeit-Unterricht umfassen, jedoch nicht zwangsläufig am
Stück, sondern passend zum Bedarf der Unternehmen. Wer sich in seiner Freizeit
weiterbilden will, wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert. Weitere Infos
und Angebote vor Ort gibt es im Netz unter: https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/