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Steuer im Überblick für Start-ups und junge Gründer

Schreibmaschine mit Blatt Papier auf dem Steuererklärung steht Um die Steuererklärung kommen Unternehmen nicht herum Foto: © Pixabay

Junge Gründer und Start-ups, die unternehmerisch tätig sind und mit ihrer Tätigkeit Umsätze und Gewinne realisieren, müssen Steuern zahlen. Je nach Rechtsform fallen dabei unterschiedliche Steuerarten an, beispielsweise Einkommensteuer, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftssteuer.

Das Thema Steuern sollte schon bei der Existenzgründung einen wichtigen Platz einnehmen, auch wenn für viele das Thema Steuern komplex und schwierig erscheint. Denn mit viel Information lassen sich Fehler vermeiden, die gerade junge Selbstständige zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit immer wieder begehen.  

Steuern und Buchhaltung – selbst erledigen oder erledigen lassen?

  Wer am Anfang noch sehr wenige oder gar keine Kenntnisse im Bereich Steuern hat, ist schnell verwirrt. Deshalb ist es wichtig, sich als Gründer von Anfang an mit den wichtigsten Steuern zu beschäftigen. Unternehmer, die für sich beispielsweise die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, führen die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt ab. Das kann je nach Kundenkreis sinnvoll sein, aber nicht immer. Um hier Klarheit zu erhalten, sind Informationen wichtig. Auch bei Anschaffungen schon vor der eigentlichen Gründung spielt das Thema Steuern eine wichtige Rolle. Unternehmer, die Umsatzsteuer zahlen, können die Vorsteuer geltend machen.

Dafür ist es wichtig, alle Kaufbelege aufzubewahren. Aber auch bei der Wahl der Rechtsform können verschiedene steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Da das am Anfang sehr verwirrend sein kann, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Wer einmal gewisse Grundkenntnisse erworben hat, kann eine gute Buchhaltungssoftware verwenden. Sie kann einige Arbeiten vollautomatisch erledigen, wie die monatlich zu erstellende Umsatzsteuervoranmeldung.

Wer zahlt welche Steuern?

Für Selbstständige gibt es verschiedene Steuerarten, die allerdings nicht ausnahmslos alle Selbstständigen zahlen müssen. 

Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer   



Bei der Umsatzsteuer kann es vorkommen, dass Unternehmen eine Erstattung bekommen. Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen diese auch nicht an das Finanzamt abführen. Alle anderen können die Vorsteuer geltend machen, also die eingenommene Umsatzsteuer, die sie auf ihren Rechnungen ausweisen, gegen die gezahlte Umsatzsteuer, die sie beispielsweise an Lieferanten gezahlt haben, gegeneinander aufrechnen können. Der Saldo kann am Ende positiv oder negativ sein, sodass entweder noch Umsatzsteuer zu zahlen ist oder das Finanzamt die Vorsteuer erstattet.
  • Die Einkommensteuer
Einkommensteuer zahlen alle natürlichen Personen, zudem Kleingewerbetreibende und Unternehmen in der Rechtsform der GbR.
  • Die Körperschaftssteuer
Körperschaftssteuer ist von Kapitalgesellschaften zu entrichten, beispielsweise GmbH, UG, AG, Limited oder Genossenschaft. 
  • Die Gewerbesteuer
Alle Gewerbetreibenden zahlen Gewerbesteuer. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer ausgenommen.
  • Der Vorsteuerabzug
Den Vorsteuerabzug können alle Unternehmen vornehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. -    
  • Die Lohnsteuer
Wenn Unternehmen Beschäftigte haben, zahlen sie für ihre Arbeitnehmer die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt.

Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Natürliche Personen mit Einkommen zahlen Einkommensteuer. Wer eine Personengesellschaft führt, beispielsweise als Kaufmann, Einzelunternehmer, OHG oder GbR, muss Einkommensteuer auf den anteiligen Unternehmensgewinn zahlen. Erwirtschaftet das Unternehmen allerdings einen Verlust, wird keine Einkommensteuer fällig. Den Grundfreibetrag müssen Selbstständige nicht versteuern. Er erhöht sich jedes Jahr.

Wann zahlen Selbstständige Körperschaftssteuer?

Ist die Rechtsform des Unternehmens eine juristische Person, beispielsweise eine GmbH oder eine AG, zahlt das Unternehmen keine Einkommensteuer. Stattdessen ist die Körperschaftsteuer zu entrichten. Sie fällt auf die Unternehmensgewinne an.

Dabei gibt es zwei Steuerpflichtigkeiten:
  • Befindet sich der Unternehmenssitz im Inland, ist die Körperschaft uneingeschränkt körperschaftssteuerpflichtig. 
  • Befinden sich Unternehmenssitz und Geschäftsleitung im Ausland, beschränkt sich die Körperschaftsteuerpflichtigkeit auf die Einkünfte, die das Unternehmen im Inland erzielt.
  • Der Steuersatz beträgt seit 2010 15 Prozent.

Wann zahlen Selbstständige Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer zahlen alle Betriebe, die nicht zur Landwirtschaft gehören und nicht zu den freien Berufen zählen. Das bedeutet, dass fast alle inländischen Unternehmen und auch die Einzelunternehmer der Gewerbesteuer unterliegen. Die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, erhebt diese Steuerart. Im Umkehrschluss können Start-ups viel Geld sparen jedes Jahr, wenn sie den Standort optimal wählen. Zur jährlichen Steuererklärung gehört auch die Gewerbesteuererklärung.

Wann zahlen Gründer Vorsteuer?

Selbstständige sind dazu verpflichtet, ihren Kunden die Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Waren gilt ein reduzierter Steuersatz von 7 Prozent. Die Umsatzsteuer erheben Unternehmen auf fast alle Umsätze mit Waren und Dienstleistungen im Inland. Vorsteuer entsteht dann, wenn die Unternehmen Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen beziehen. Die an andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer können Selbstständige als Vorleistung auf ihre Umsatzsteuerschuld von der zu leistenden Umsatzsteuer abziehen.

Fehlerquellen vermeiden

Je nach Rechtsform für die Selbstständigkeit sind andere steuerliche Aspekte zu beachten. Bei einer GmbH muss das Unternehmen von Anfang an Lohnsteuer zahlen, weil der Geschäftsführer ein Gehalt erhält. In der Gründungsphase erwirtschaften die wenigsten Unternehmen allerdings kaum Gewinn. Zahlt ein Unternehmen zu niedrige Einkommensteuer-Vorauszahlungen, kann es zu finanziellen Problemen kommen, wenn das Finanzamt die Nachzahlung einfordert. Daher ist es oft sinnvoll, den Betrag freiwillig nach oben anzupassen.

Auch bei der Vorsteuer kann es immer wieder Probleme geben. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Frist für die Voranmeldung zu verlängern. Doch dann verspäten sich auch mögliche Vorsteuer-Erstattungen. Wichtig dabei ist, alle Belege gut aufzubewahren. Hat das Unternehmen keine Belege, werden die Steuern nicht anerkannt. Große Probleme in der Buchhaltung verursachen fehlerhafte oder sogar fehlende Belege. Auch eine mangelnde Buchführung mit falscher Kontoführung oder verspäteter Umsatzsteuerzahlung kann zu Komplikationen führen.

Fazit

Für viele Gründer sind die Steuern ein Thema, mit dem sie sich nicht auseinandersetzen wollen. Es ist sehr komplex und voller Fallstricke. Schon kleine Fehler kann das Finanzamt mit Bußgeldern ahnden, beispielsweise eine vergessene Umsatzsteuervoranmeldung. Daher ist es besonders wichtig, sich mit den Grundbegriffen auszukennen.