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Wann sollte Alkohol auf Events ausgeschenkt werden? Diese 7 Fakten solltest du wissen

Wann sollte Alkohol auf Events ausgeschenkt werden? Diese 7 Fakten solltest du wissen

Lesezeit: 8 Minuten

Egal, ob es sich um ein Firmenjubiläum, eine Geburtstagsfeier oder um eine Weihnachtsfeier handelt, du musst als Veranstalter viele Dinge beachten. Dazu gehört auch zu entscheiden, ob und wenn ja, welchen Alkohol du auf deiner Feier ausschenken willst. Denn dabei musst du viele Dinge beachten, um zum einen rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und zum anderen auch die Gäste bestmöglich zu versorgen. Wir haben für dich einen Artikel zusammengestellt, der dir die wichtigsten 7 Fakten über den Alkoholkonsum auf Events näherbringen soll.

1. Auf welchen Veranstaltungen ist Alkohol angebracht?

Alkohol ist ein fester Bestandteil unzähliger Veranstaltungen. Denn er lockert einfach die Stimmung und darf daher nicht fehlen. Auf folgenden Veranstaltungen ist er nicht mehr wegzudenken:

  • Geburtstage
  • Silvesterfeiern
  • Firmenjubiläen
  • Weihnachtsfeiern
  • Teambuilding-Events
  • Verabschiedungen
  • Hochzeitsfeiern
  • Konzerte
  • Galen
  • Straßenfeste und viele weitere

Nur auf Veranstaltungen, auf denen Kinder und Jugendliche anwesend sind, haben alkoholische Getränke nichts zu suchen.

Canva - Assorted Wine Bottles2

2. Welche Getränke eignen sich für welchen Zweck?

Es gibt diverse alkoholische Getränke, die du auf einer Veranstaltung ausschenken kannst. Hierbei solltest du aber genau überlegen, welche Sorten Alkohol sich für deine Feier eignen und welche eher weniger. Bier ist auf zahlreichen Veranstaltungen eine sehr gute Wahl. Denn das „kühle Blonde“, wie dieses Getränk oft genannt wird, ist bei vielen Menschen die erste Wahl. So trinken sie Bier zum Beispiel am liebsten auf Geburtstagen, Grill-Partys oder auf Firmenjubiläen. Bei Letzteren wird aber ebenfalls sehr häufig Sekt gereicht.

Damit du auf deiner Feier auch wirklich jeden Gast zufriedenstellst, solltest du generell unterschiedliche Getränke anbieten. Denn längst nicht jeder Mensch hat den gleichen Geschmack. Wein eignet sich beispielsweise sehr gut zu Weihnachtsfeiern oder einem gemeinsamen Essen. Hier musst du dich entscheiden, ob du die weiße oder die rote Variante anbietest. Um auch hier auf der sicheren Seite zu sein, kannst du beides ausschenken. Sekt und Champagner eignen sich für den Ausschank auf Galas und anderen feineren und glamourösen Veranstaltungen. Auch hier kannst du aus unzähligen Produkten wählen und lässt dir am besten einige Proben von dem Lieferanten zeigen.

Wenn auch Kinder auf der Feier anwesend sind, solltest du auch an alkoholfreie Getränke denken, wie zum Beispiel an Saft, Wasser oder Sprudel.

3. Harten Alkohol erst nach 21 Uhr ausschenken

Damit der Abend nicht schon frühzeitig beendet ist, weil viele Gäste einfach zu schnell und zu viele alkoholische Getränke zu sich genommen haben, erfolgt der Ausschank von hartem Alkohol am besten erst nach 21:00 Uhr. Du als Veranstalter bestimmst diesen Zeitpunkt natürlich selbst. Du solltest die harten Getränke nicht direkt schon am Anfang ausschenken, damit nicht bereits nach einigen Stunden die ersten Alkoholleichen auf deiner Feier zu sehen sind. Zudem sind durch den späten Ausschank auch keine oder wenn dann nur noch wenige Kinder und Jugendliche auf der Veranstaltung, die mit solchen Getränken niemals in Kontakt kommen sollten. Denn sonst könntest du als Veranstalter Probleme mit dem Gesetz bekommen.

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4. Alkohol von Kindern und Jugendlichen fernhalten

Wie bereits erwähnt, sollten alkoholische Getränke auf einer Veranstaltung für Kinder und Jugendliche unzugänglich sein. Denn in jungen Jahren dürfen sie diese laut Gesetz nicht zu sich nehmen. Hierbei solltest du dich immer an den Gesetzen orientieren, um keinen Ärger zu bekommen. Gerade auf Firmenfeiern sind nicht selten auch Kinder und Jugendliche der Angestellten und Vorgesetzten mit dabei. Du als Veranstalter musst darauf achten, dass diese keine alkoholischen Getränke erhalten. Natürlich kannst du sie nicht alle selber überwachen. Was du aber tun kannst, ist es, deine Barkeeper und Kellner darüber zu informieren und den Ausschank zu untersagen. Das Einführen von einer Ausweiskontrolle ist hier mit Sicherheit sehr hilfreich.

5. Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol auf Veranstaltungen trinken?

Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren Bier, Wein, Sekt und sogenannte Mischgetränke kaufen und trinken. Sage deinen Barkeepern und Kellnern, sich immer einen Ausweis zeigen zu lassen, wenn sie sich nicht sicher sind, wie alt die Kinder sind. Denn unter 16 Jahren dürfen diese laut Gesetz keine alkoholischen Getränke bekommen. Es sei denn, sie sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. In diesem Fall können sie auch Bier, Wein oder Sekt erhalten. Um auch hier wieder keinen Ärger mit dem Gesetz zu bekommen, kannst du dir die Identität der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten beweisen lassen.

Harten Alkohol darfst du dagegen nur an Volljährige ab 18 Jahren ausschenken. Das ist in Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes geregelt, an den du dich unbedingt halten solltest. Als Veranstalter einer Feier bist du zudem auch verpflichtet, in der jeweiligen Location einen Jugendschutzgesetz-Aushang anzubringen. Auf diesem werden alle Bestimmungen in Bezug auf den Ausschank von Alkohol an Jugendliche oder Kinder vermerkt. Dadurch wissen alle Gäste direkt, woran sie sind und es lassen sich Missverständnisse vermeiden.

6. Alkohol auf Veranstaltungen ausschenken

Darüber hinaus solltest du folgende Dinge bedenken und planen: Du legst fest:

  • an welchen Orten und wann Alkohol auf der Feier verzehrt werden darf.
  • ob Jugendliche grundsätzlich keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen oder ob dies ab 16 Jahren möglich ist.
  • ob die Gäste auch Bier, Wein, Sekt und anderen Alkohol auch selber zu der Veranstaltung mitbringen dürfen.
  • inwiefern auf großen Veranstaltungen auch einige Verantwortliche anwesend sind, die keinen Alkohol trinken. Hier müssen einige Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Über diese Entscheidung informierst du deine Gäste im Vorfeld, damit sie wissen, ob du Bier, Wein und Co. ausschenken wirst oder nicht.

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7. Was ist eine Ausschankgenehmigung und wofür brauchst du diese?

Wer in Deutschland Bier, Wein oder anderen Alkohol ausschenken will, braucht dafür eine sogenannte „Ausschankgenehmigung“. Wenn du nicht weißt, was das genau ist und wie du sie erhältst, solltest du dir die folgenden Absätze gründlich durchlesen.

Was ist eine Ausschankgenehmigung?

Die sogenannte Ausschankgenehmigung wird teilweise auch als Gaststättenerlaubnis oder Schankerlaubnis bezeichnet und wird durch die Paragrafen zwei und zwölf des Gaststättengesetzes geregelt. Einfach gesagt, ist diese eine formale Erlaubnis, die von dem zuständigen Ordnungsamt an Gastwirte und Veranstalter vergeben wird. Nur wenn sie diese haben, dürfen sie Alkohol ausschenken. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten der Ausschankgenehmigung. Die einmalige Gestattung erlaubt es dir, einmal Bier, Wein und Co. auszuschenken. Danach erlischt sie. Die andere Variante ist die Ausschankgenehmigung mit einer sogenannten „Gaststättenkonzession“.

So bekommst du eine Schankerlaubnis

Um alkoholische Getränke ausschenken zu können, musst du dich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Damit alles pünktlich klappt, erfolgt dieser Schritt am besten schon einige Wochen vor dem Datum der eigentlichen Veranstaltung. Denn es kann durchaus bis zu 14 Tage dauern, bis du nach der Beantragung die Genehmigung von Alkohol auf deiner Feier schriftlich vorliegen hast. In einigen Gemeinden kannst du auch einen formlosen Antrag stellen, andere haben dafür ein spezielles Formular.

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Diese Daten und Informationen musst du dem zuständigen Ordnungsamt mitbringen:

  • Die Art der Veranstaltung
  • Beginn und voraussichtliches Ende der Veranstaltung
  • Welche Speisen und Getränke du anbieten willst?

Wenn du die Genehmigung für den Ausschank von alkoholhaltigen Getränken erhältst, bekommst du in den meisten Fällen ein Merkblatt. Auf diesem stehen alle Vorschriften, die du dabei beachten musst. Je nach Gemeinde fällt für die eben erwähnte einmalige Gestattung eine gewisse Gebühr an. Sie kann zwischen 20 € und 200 € betragen.

Ausschank von Alkohol auf Veranstaltungen

Auf vielen Veranstaltungen wird Alkohol ausgeschenkt. Wenn auch du eine solche planst, musst du dabei die oben erwähnte Punkte beachten. Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugang alkoholhaltigen Getränken haben. Denn Bier, Wein, Sekt und Co. dürfen laut Gesetz getrunken werden. Nur wenn ein Erziehungsberechtigter anwesend ist, gelten Sonderregeln (siehe oben). Um überhaupt Alkohol auf einer Feier ausschenken zu können, benötigst du eine sogenannte Ausschankgenehmigung, die du bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen musst. Nur wenn du eine solche besitzt, ist der Ausschank von Alkohol legal.

Bei der Planung deiner Feier solltest du überlegen, welche Getränke sich für den jeweiligen Zweck am besten eignen. Bier ist sicherlich der Klassiker, auf feineren Veranstaltungen kommen Champagner und Sekt allerdings besser an. Für eine Weihnachtsfeier kannst du unterschiedliche weiße und rote Weine zur Verfügung stellen. Zudem solltest du auch einige alkoholfreie Getränke ausschenken. Denn nicht jeder Gast trinkt Alkohol. Zudem sind auch immer auch einige Kinder und Jugendliche anwesend.